Rauchmelder & CO-Melder
Um Brände zu verhindern oder früh zu stoppen
Wir bieten Ihnen die Montage von Rauchmeldern, Hitzemeldern und CO-Meldern als Einzelgerät oder auch als funkvernetzte Komplettlösung mit Steuergeräten und Benachrichtigungsmodulen an. Hier greifen wir auf verschiedenste Systeme wie z.B. von Ei Electronics, FireAngel, Hekatron und weitere Systeme zurück.
Systeme für Hör eingeschränkte Personen können wir Ihnen ebenfalls anbieten. Diese finden Sie auch in unserem Laden, zum Testen.
Wir sind:
- TÜV-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 und DIN EN 14676-1 und 2
- Geprüfter Inbetriebsetzer für Funkvernetzte Warnmeldersysteme
- TÜV-geprüfte Fachkraft für Kohlenmonoxid
und Errichter für Ei Electroncs, Hekatron und FireAngel.
Häufige Fragen rund um das Thema Rauchmelder
- Die Pflicht besteht seit 25. September 2012
- für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter). Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
- In Bayern ist der Vermieter oder Eigentümer verpflichtet Rauchwarnmelder nach DIN 14676 zu montieren. Dies gibt die bayrische Bauordnung vor. (Eine Montage darf auch selbst gemacht werden, muss aber den Richtlinien entsprechen!).
- Der Mieter oder Nutzer der Immobilie ist für die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ein Funktionstest sollte Monatlich durchgeführt werden.
- Bei einem Verstoß gegen die Bauordnung, kann ein strafrechtliches Verfahren nicht ausgeschlossen werden!
- Auch können Hausrat- und Wohnungsgebäudeversicherungen ,bei einem Verstoß gegen die Bauordnung, ihre Leistungen kürzen!
- Die Kosten für Rauchmelder und deren Montage sind steuerlich absetzbar.
- Kosten für die Wartung können, je nach Mietvertrag, auf den Mieter umgelegt werden.
- Bei vielen Rauchmelderherstellern erhalten Sie nur die volle Garantie, wenn eine Montage durch eine Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgt ist.
Kohlenmonoxid ist ein Atemgift mit Wirkung auf Blut und Zellen. Da es farb-, geruch- und geschmacklos ist, wird es von den menschlichen Sinnesorganen nicht wahrgenommen.
Der Körper zeigt auch keine Abwehrreaktionen (z. B. Augentränen oder Brechreiz) gegen dieses toxische Gas. Auch wenn Betroffene nicht über Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit klagen, kann eine CO-Vergiftung schwere Spätfolgen verursachen, z. B. Folgeschäden am Herz- und Nervensystem.
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